Workai als „AI Innovator" und „Best for Value" im ClearBox Employee Experience Report 2026 ausgezeichnet

20.05.2026

WARSCHAU, Polen, 20. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Workai, eine KI-gestützte Employee-Experience-Plattform für moderne digitale Arbeitsumgebungen, wurde im aktuellen Bericht Intranet and Employee Experience Platforms 2026 von ClearBox Consulting ausgezeichnet. Der Bericht gilt als einer der wichtigsten unabhängigen Benchmarks für Intranet- und Employee-Experience-Plattformen weltweit.

Unter 37 bewerteten globalen Plattformen erhielt Workai Auszeichnungen in zwei Kategorien: „AI Innovator" für den praktischen Einsatz von künstlicher Intelligenz im Arbeitsumfeld sowie „Best for Value" für ein starkes Verhältnis von Funktionsumfang, Unternehmensnutzen und Implementierungskosten.

Die Analysten von ClearBox bewerteten die Plattformen anhand realer Anwendungsszenarien, darunter interne Kommunikation, KI, Suche, Wissensmanagement, Mobile Workplace, Employee Experience, Sicherheit und Plattformadministration.

Besonders hervorgehoben wurde der Ansatz von Workai, KI nicht als separates Tool neben bestehenden Systemen zu positionieren, sondern direkt in den digitalen Arbeitsplatz zu integrieren. Workai Intelligence und Workai Buddy unterstützen Mitarbeitende unter anderem bei der Suche nach Unternehmenswissen, der Erstellung und Zusammenfassung von Inhalten, der Personalisierung von Kommunikation, Onboarding, Learning sowie der Analyse von Engagement und interner Kommunikation.

„Viele Anbieter ergänzen ihre Plattformen heute um zusätzliche KI-Funktionen. Unser Ansatz ist ein anderer: KI in Workai soll unnötige Klicks reduzieren, den Zugang zu Wissen verkürzen und Mitarbeitende im Arbeitsalltag wirklich entlasten. Deshalb haben wir Workai Intelligence und Workai Buddy als integrierten Teil der digitalen Arbeitsumgebung entwickelt – nicht als weiteren Chatbot neben bestehenden Tools", sagt Grzegorz Ciwoniuk, Chief Growth Officer bei Workai.

Die Auszeichnung „Best for Value" unterstreicht zudem die modulare Architektur von Workai. Unternehmen können genau die Funktionen implementieren, die sie benötigen, und ihre digitale Arbeitsumgebung schrittweise ausbauen – ohne von Anfang an ein großes, komplexes und kostenintensives Ökosystem aufzubauen.

Workai unterstützt heute mehr als eine Million Nutzerinnen und Nutzer in großen und regulierten Organisationen, darunter Deutsche Vermögensberatung, PKO Bank Polski, Żabka, T-Mobile Polska, Decathlon Polska, CANAL+ Polska und Ringier Axel Springer Polska. Die Plattform wurde zudem mehrfach von der Nielsen Norman Group für weltweit führende Intranet-Implementierungen ausgezeichnet.

Workai kombiniert Intranet, Unternehmenssuche, KI-Unterstützung, Mobile Workplace, Learning und Analytics in einem modularen Ökosystem, das Kommunikation, Wissenszugang und tägliche Arbeit in großen Organisationen vereinfacht.

Weitere Informationen: https://workai.com 

Pressekontakt:

Grzegorz Ciwoniuk

greg@workai.com 

Photo: https://mma.prnewswire.com/media/2984052/Workai_ClearBox.jpg

Logo: https://mma.prnewswire.com/media/2839628/5975137/Workai_Logo.jpg

 

Cision View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/workai-als-ai-innovator-und-best-for-value-im-clearbox-employee-experience-report-2026-ausgezeichnet-302777146.html

ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.