Rendeavour wird der erste Umsetzungspartner der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone für die afrikanische Industrialisierung und Handelsinfrastruktur

22.05.2026

LOMÉ, Togo, 22. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Das Sekretariat der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) hat sich mit Rendeavour, Afrikas neuem Städtebauer, zusammengetan, um die Umsetzung der AfCFTA durch infrastrukturgestützte Industrialisierung, integrierte Wirtschaftszonen und handelsfördernde Stadtentwicklung auf dem gesamten Kontinent zu unterstützen.

(L-R) Yomi Ademola, Vorsitzender, Westafrika bei Rendeavour; Stephen Jennings, Gründer und CEO von Rendeavour; und S.E. Wamkele Mene, Generalsekretär des AfCFTA-Sekretariats, während der feierlichen Unterzeichnung der Partnerschaft zwischen dem Sekretariat der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) und Rendeavour bei Biashara Afrika 2026 in Lomé, Togo. Die Partnerschaft macht Rendeavour zum ersten Umsetzungspartner der AfCFTA für die afrikanische Industrialisierung und Handelsinfrastruktur.

Die Partnerschaft wurde auf der Biashara Afrika 2026 unterzeichnet, der wichtigsten Plattform des AfCFTA-Sekretariats für den Privatsektor, die Staatsoberhäupter, Minister, Regulierungsbehörden, Investoren und Wirtschaftsführer zusammenbringt, um den innerafrikanischen Handel und die Industrialisierung voranzutreiben.

Im Rahmen der Partnerschaft wird Rendeavour das AfCFTA-Sekretariat dabei unterstützen, die Rolle von Sonderwirtschaftszonen (SWZ) als Motor der Industrialisierung zu fördern, privates Kapital für handelsfördernde Infrastrukturen zu mobilisieren und die Entwicklung von Handels- und Industriekorridoren in Verbindung mit integrierten industriellen und städtischen Ökosystemen zu unterstützen.

Mit einem gemeinsamen BIP von mehr als 3,4 Billionen USD wird das AfCFTA bis 2035 voraussichtlich zusätzliche 450 Milliarden USD an Einkommen auf dem gesamten Kontinent freisetzen. Dennoch macht der innerafrikanische Handel immer noch nur 14 % des gesamten afrikanischen Handels aus, was den Bedarf an Infrastrukturen verdeutlicht, die Produktion, Logistik und grenzüberschreitenden Handel in großem Umfang ermöglichen.

„Afrika ist nicht nur die am schnellsten wachsende Region der Welt, sondern wird mit der Zeit auch zu einem der sichersten und zuverlässigsten Ziele für Investitionen werden", sagte Stephen Jennings, Gründer und CEO von Rendeavour. „Als erster Partner des Privatsektors bei der Umsetzung des AfCFTA sind die Städte von Rendeavour für ihre Infrastruktur und ihr Betriebsumfeld bekannt, in denen Investitionen, Produktion und Handel florieren können."

S. E. Wamkele Mene, Generalsekretär des AfCFTA-Sekretariats, sagte: „Die Umsetzung der AfCFTA erfordert strategische Partnerschaften, die die Möglichkeiten des Abkommens in wirtschaftlich tragfähige Industrie- und Handelsökosysteme umsetzen können. Diese Partnerschaft spiegelt das wachsende Vertrauen des Privatsektors in den afrikanischen Binnenmarkt und in die industrielle Zukunft wider."

Die von amerikanischen, norwegischen, neuseeländischen und britischen Investoren unterstützten Rendeavour-Städte in Kenia, Nigeria, Ghana, Sambia und der Demokratischen Republik Kongo gehören zu den größten Stadtentwicklungsprojekten des Kontinents und dienen als Knotenpunkte für Unternehmen, Wohnungen, Bildung und Erholung in infrastrukturfähigen Wirtschaftszonen. Die derzeitige Entwicklung des Rendeavour-Ökosystems hat einen Wert von mehr als 5 Mrd. USD und umfasst 250 Unternehmen, Schulen mit mehr als 6.000 Schülern und 10.000 Wohnungen mit gemischtem Einkommen.

Zum Portfolio von Rendeavour gehören Tatu City in Kenia; Alaro City und Jigna City in Nigeria; Appolonia City und King City in Ghana; Roma Park in Sambia; und Kiswishi City in der Demokratischen Republik Kongo.

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ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.