Stammesvölker sagen, die Kommission habe es versäumt, unverhältnismäßige Belastungen für die risikoarme Forstwirtschaft der Stämme zu berücksichtigen
WASHINGTON, 11. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Der Intertribal Timber Council (ITC) brachte seine tiefe Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass die Europäische Kommission ihre EUDR-Vereinfachungsüberprüfung veröffentlicht hat, und erklärte, dass das Paket keine sinnvolle Erleichterung für indigene Stammesnationen biete und wichtige Bedenken von Stammeswaldbewirtschaftern ungelöst lasse.

Trotz monatelanger Bemühungen von Stammesvertretern und wiederholter Warnungen vor unbeabsichtigten Auswirkungen auf indigene Gemeinschaften lehnte die Kommission eine Wiederaufnahme der Verordnung ab und schlug stattdessen nur begrenzte technische Anpassungen in Form von Durchführungsbestimmungen, FAQs und Leitfäden vor.
Infolgedessen bleiben die Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften für Stammesvölker in Ländern mit geringem Risiko im Wesentlichen unverändert.
„Stammesvölker gehören zu den erfolgreichsten Waldbewirtschaftern der Welt, doch die Europäische Kommission behandelt indigene Forstsysteme weiterhin so, als ob sie die gleichen Risiken bergen wie Regionen, in denen aktiv abgeholzt wird", sagte Cody Desautel, Präsident des Intertribal Timber Council und Geschäftsführer der Confederated Tribes of the Colville Reservation. „Das ist keine risikobasierte Politikgestaltung. Es ist ein Versäumnis, indigene Regierungsführung, nachhaltiges Management und Souveränität anzuerkennen".
Die U.S. Tribal Nations bewirtschaften 7,8 Millionen Hektar Waldland im Rahmen souveräner Verwaltungssysteme, die durch langfristige Bewirtschaftungspläne, aktive Wiederherstellungspraktiken, vorgeschriebene Feuer und nachhaltige Erntestandards unterstützt werden, um die Wälder für zukünftige Generationen zu schützen.
Die ITC betonte, dass die Stammesvölker das Ziel der EU unterstützen, die weltweite Entwaldung zu verhindern. Die Organisation warnte jedoch davor, dass der derzeitige EUDR-Rahmen die Lieferketten für Forstprodukte in den USA bereits vor dem Beginn der vollständigen Umsetzung im Dezember 2026 stört.
Holz, das 2026 auf die EU-Märkte gelangen soll, wird bereits jetzt geerntet, und die Erzeuger aus Stämmen sehen sich bereits jetzt neuen Anforderungen durch nachgelagerte Verträge und Kundenanforderungen gegenüber.
„Das Paradoxon ist nicht zu übersehen", sagte Desautel. „Ein Gesetz, das die Wälder schützen soll, schafft Hindernisse für indigene Völker, die ihre Wälder seit Generationen erfolgreich geschützt haben."
Die ITC fordert die Europäische Kommission auf, Stammeswälder in den Vereinigten Staaten als rechtlich geschützte Systeme mit geringem Risiko anzuerkennen, die Anforderungen an die Geolokalisierung für indigene und forstwirtschaftliche Betriebe mit geringem Risiko zu vereinfachen, während der Umsetzung eine vorübergehende Flexibilität bei der Einhaltung der Vorschriften zu schaffen und vor der endgültigen Durchsetzung sinnvolle Konsultationen zwischen den Regierungen mit den Stammesnationen durchzuführen.
Die ITC wurde 1976 gegründet und ist ein gemeinnütziger, landesweiter Zusammenschluss von Indianerstämmen, Unternehmen der Ureinwohner Alaskas und Einzelpersonen, die sich für eine bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einsetzen, die für die indianischen Gemeinschaften von Bedeutung sind.
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.