EDB expandiert in die digitale Wirtschaft durch einen Kreditvertrag über 70 Millionen Dollar mit dem usbekischen Unternehmen Uzum

19.05.2026

TASHKENT, Usbekistan, 19. Mai 2026  /PRNewswire/ -- Die Eurasische Entwicklungsbank (EDB) hat mit Uzum, dem führenden und größten digitalen Ökosystem Usbekistans, einen Investitionskreditvertrag über 70 Millionen US-Dollar unterzeichnet, um den Ausbau des FinTech-Geschäfts von Uzum voranzutreiben, einem der führenden und am schnellsten wachsenden Akteure auf dem boomenden Markt für digitale Finanzdienstleistungen in Usbekistan.

Logo der Uzum Group

Die Vereinbarung, die anlässlich der offiziellen Eröffnung der EDB-Vertretung in Taschkent unterzeichnet wurde, markiert die erste Investition der Bank in Usbekistan seit dem Beitritt des Landes zur Organisation – ein strategischer Schritt der EDB in Richtung digitaler Infrastruktur und Plattformökonomie, mit dem sie ihren Fokus von traditionellen Sektoren auf digitale Plattformen ausweitet, die das langfristige Wirtschaftswachstum vorantreiben.

Die Finanzierung durch die EDB wird den weiteren Ausbau des Fintech-Bereichs von Uzum unterstützen, der sich rasch zu einem Kernbereich der digitalen Wirtschaft Usbekistans entwickelt – und den Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln, Konsumentenkrediten sowie Finanzdienstleistungen für kleine Unternehmen und Haushalte erweitert.

Nikolai Podguzov, Chairman des EDB-Verwaltungsrates: „Digitale Plattformen werden zu einem unverzichtbaren Bestandteil der modernen wirtschaftlichen Infrastruktur. Durch die Partnerschaft mit Uzum erweitert die EDB den Zugang zu Finanzdienstleistungen, fördert das Unternehmertum und investiert in eine regionale Technologieplattform, die die wirtschaftliche Vernetzung in ganz Eurasien – einschließlich China und des Nahen Ostens – stärken kann."

Djasur Djumaev, Gründer und CEO von Uzum: „Wir bauen eine Fintech-Infrastruktur auf nationaler Ebene auf – tief verankert im wirtschaftlichen Alltag. Diese Investition ist eine wichtige Anerkennung der Rolle, die Uzum bei der Gestaltung der Infrastruktur für die zukünftige Entwicklung Usbekistans spielt. Sie spiegelt zudem einen allgemeinen Wandel wider, bei dem digitale Plattformen zunehmend in den Mittelpunkt der Entwicklungsfinanzierung und des internationalen Kapitals rücken."

Usbekistan entwickelt sich zu einer der am schnellsten wachsenden digitalen Volkswirtschaften in Eurasien, angetrieben durch die rasche Verbreitung bargeldloser Zahlungsmethoden, den Ausbau digitaler Finanzdienstleistungen und günstige demografische Rahmenbedingungen aufgrund einer jungen, digital aktiven Bevölkerung. Derzeit sind landesweit mehr als 70 Millionen Bankkarten im Umlauf.

Zusätzliche Informationen:

Die Eurasische Entwicklungsbank (EDB) ist eine multilaterale Entwicklungsbank, die in Eurasien investiert. Seit 20 Jahren setzt sich die Bank für die Stärkung und den Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen sowie für eine umfassende Entwicklung in ihren Mitgliedsländern ein. Bis Ende Dezember 2025 umfasste das kumulierte Portfolio der EDB 326 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 19,6 Milliarden US-Dollar. Das Portfolio besteht hauptsächlich aus Projekten mit Integrationswirkung in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, digitale Systeme, grüne Energie, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und Maschinenbau. Die Bank orientiert sich in ihrer Geschäftstätigkeit an den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und den ESG-Grundsätzen. Die EDB führt im Rahmen ihrer Strategie 2022-2026 drei Megaprojekte durch: das eurasische Verkehrsnetz, das eurasische Vertriebssystem für Agrarprodukte und der zentralasiatische Wasser- und Energiekomplex.

Im April 2025 unterzeichnete der Präsident der Republik Usbekistan, Shavkat Mirziyoyev, ein Gesetz zur Ratifizierung des Beitritts des Landes zum Übereinkommen zur Gründung der Eurasischen Entwicklungsbank, wodurch Usbekistan zum siebten Mitgliedstaat der Bank wurde.

Uzum ist Usbekistans digitales Ökosystem, das Fintech-, E-Commerce- und Bankdienstleistungen für Privatpersonen sowie für kleine und mittlere Unternehmen integriert. Zu den Dienstleistungen gehören ein Marktplatz, Expresslieferungen, traditionelle und digitale Bankgeschäfte, ein BNPL-Service und ein Automarktplatz. Jeden Monat nutzen über 20 Millionen Menschen in ganz Usbekistan die Dienste von Uzum.

Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2067732/5975569/Uzum_Group_Logo.jpg

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/edb-expandiert-in-die-digitale-wirtschaft-durch-einen-kreditvertrag-uber-70-millionen-dollar-mit-dem-usbekischen-unternehmen-uzum-302775539.html

Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.