Die panafrikanische Koalition in Genf hat die Global Justice Taskforce für Wiedergutmachung ins Leben gerufen und die bahnbrechende Genfer Erklärung für Wiedergutmachungsgerechtigkeit verabschiedet

06.05.2026

Kontinentale  und  Diaspora-Führer rufen zu koordinierten globalen Maßnahmen auf, um die Anerkennung von Sklaverei und Kolonialismus durch die UNO in konkrete Wiedergutmachungsmaßnahmen umzusetzen.

GENF, 6. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die Pan Afrikanische Progressive Front (PPF), in strategischer Allianz mit der Ligue Panafricaine-UMOJA (LP-U) und der Université Populaire Africaine en Suisse (UPAF), hat offiziell das Genfer Forum für Wiedergutmachungsgerechtigkeit und koloniale Verantwortlichkeit abgeschlossen. Dieser Gipfel gipfelte in der offiziellen Gründung der PPF-D Taskforce Gerechtigkeit und der einstimmigen Annahme der Genfer Erklärung zu Wiedergutmachungsgerechtigkeit, den 12-monatigen Advocacy Kalender und das Reparations Advocacy Handbuch & Toolkit.

Die panafrikanische Koalition in Genf hat die Global Justice Taskforce für Wiedergutmachung ins Leben gerufen und die bahnbrechende Genfer Erklärung für Wiedergutmachungsgerechtigkeit verabschiedet

 

An diesem hochrangigen Arbeitstreffen, das in der Gandhi Hall, Maison Internationale des Associations stattfand, nahmen führende Politiker, Rechtsexperten, Historiker und Organisatoren der Zivilgesellschaft aus Afrika, Europa und Nordamerika teil. Hauptziel des Forums war es, die Anerkennung von Sklaverei und Kolonialismus durch die Vereinten Nationen in einen konkreten, umsetzbaren Rahmen für weltweite Entschädigungen zu überführen.

Die Konferenz umfasste einen historischen und rechtlichen Rahmen von Genosse Kwesi Pratt Jnr und eine Grundsatzrede von S.E. Samuel Sam-Sumana, ehemaliger Vizepräsident von Sierra Leone.

Die Genfer Erklärung wird den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, und dem Europäischen Parlament innerhalb von Wochen übermittelt werden. Wichtige Meilensteine aus dem Forum:

  • PPF-D  Justiz  Taskforce: Ein neues Koordinierungsgremium mit spezialisierten Arbeitsgruppen für juristische Strategie, öffentliche Interessenvertretung, Medienarbeit und Bildungsarbeit.
  • Handbuch & Toolkit für die Wiedergutmachungsarbeit: Eine umfassende Ressource, die von politischen Entscheidungsträgern, Journalisten und Jugendbewegungen auf allen Kontinenten genutzt werden kann.
  • 12-monatiger Advocacy-Kalender: Ein synchronisierter Fahrplan für parlamentarisches Engagement und internationale Medienkampagnen, der bis zum 15. Mai 2026 veröffentlicht werden soll.

Voices of the Movement Amzat Boukari-Yabara, Präsident von LP-U, stellte fest, dass Panafrikanismus und wiedergutmachende Gerechtigkeit die historische Wahrheit auf und politische Macht auf der anderen Seite darstellen.

„Es sei festgehalten, dass am 28. April 2026 in Genf, dem Sitz der internationalen Menschenrechtsbewegung, Afrikaner und unsere Freunde aus allen Kontinenten zusammengekommen sind, nicht um zu bitten, sondern um zu erklären. Nicht um zu bitten, sondern um zu organisieren. Nicht nur um die Vergangenheit zu trauern, sondern um die Zukunft zu fordern", erklärte S.E. Sam Sumana.

Unter wird die Taskforce ihre erste operative Sitzung innerhalb 60 Tagen zum Übergang der Bewegung „von Erklärung zu Lieferung" einberufen.

Besuchen Sie pp-front.com Handbuch zur Wiedergutmachung Advocacy-Handbuch.

Pan-African Progressive Front Headquarters, 11 Asafoatse Ankaa Road, Osu-Accra, Ghana.

Medienkontakt: panafricanprogressivefront@gmail.com 

Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2973288/PPF.jpg

Logo:  https://mma.prnewswire.com/media/2973289/PPF_Logo.jpg

Logo der Panafrikanischen Progressiven Front (PPF)

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/die-panafrikanische-koalition-in-genf-hat-die-global-justice-taskforce-fur-wiedergutmachung-ins-leben-gerufen-und-die-bahnbrechende-genfer-erklarung-fur-wiedergutmachungsgerechtigkeit-verabschiedet-302764323.html

ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.