ANTHBOT kündigt Marc ter Stegen als globalen Markenbotschafter an

08.05.2026

Eine Partnerschaft, die auf gemeinsamen Werten beruht: Präzision, Konsistenz und Vertrauen in die Leistung.

DÜSSELDORF, Deutschland, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- ANTHBOT, ein führender Innovator von Roboter-Rasenpflegelösungen, hat eine Partnerschaft mit einem der erfolgreichsten Torhüter der Welt, Marc ter Stegen, angekündigt, der als globaler Markenbotschafter auftreten wird. Die Zusammenarbeit kennzeichnet einen Schritt in der Expansion des Unternehmens auf internationale Märkte, da ANTHBOT die Roboter-Rasenpflege für Privatanwender weiter vorantreibt.

ANTHBOT Unveils Marc ter Stegen as Global Brand Ambassador

Die Mähroboter von ANTHBOT vereinen Multisensor-Fusion und fortschrittliche Roboterwahrnehmung mit Präzisionsmähsystemen, die für gleichbleibende Ergebnisse entwickelt wurden. Die Roboter navigieren autonom durch komplexe Rasenumgebungen und sorgen für ein gleichmäßiges, sauberes Ergebnis auf unterschiedlichem Terrain − leise und beständig, mit einer Präzision, die sich vor allem im Ergebnis zeigt: ein Rasen, der einfach gut aussieht, Woche für Woche.

„Für mich ist Leistung eine Frage der Beständigkeit und der Konzentration im Lauf der Zeit", sagte ter Stegen. „ANTHBOT fügt sich ganz natürlich in das tägliche Leben ein − er arbeitet immer im Hintergrund, wird kaum wahrgenommen, sorgt aber dafür, dass das Ergebnis da ist, wenn es darauf ankommt."

„Marc verkörpert die Disziplin und das ruhige Vertrauen, die ANTHBOT ausmachen", sagte Vic Zhou, CEO von ANTHBOT. „Bei dieser Partnerschaft geht es um mehr als reine Markenpräsenz – sie basiert auf der gemeinsamen Überzeugung, dass echte Leistung sich im Ergebnis zeigt, nicht im Rampenlicht."

Die Partnerschaft wird in den kommenden Monaten im Rahmen einer integrierten Kampagne in den wichtigsten internationalen Märkten eingeführt, die sich auf die Bereiche Fernsehen, digitale Medien und Live-Erlebnisse erstreckt. Weitere Einzelheiten über die kreative Ausrichtung der Kampagne werden kurz vor dem Start bekannt gegeben.

Für Hausbesitzer wird die Roboter-Rasenpflege zu einem stillen Bestandteil des täglichen Lebens − leise, zuverlässig und mit minimalem Aufwand verbunden. Genau für diese Zukunft entwickelt ANTHBOT seine Technologien.

Informationen zu ANTHBOT

ANTHBOT steht für intelligente Roboter-Rasenpflege und verbindet KI-Technologie, Multisensor-Navigation und autonomen Betrieb zu einem leistungsstarken Gesamtsystem. Weitere Informationen finden Sie unter anthbot.com.

Kontakt:

ANTHBOT PR-Team

pr@anthbot.com

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.