
Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.
Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.
Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.
Im Privatkonkursverfahren des früheren österreichischen Finanzministers Karl-Heinz Grasser stehen Forderungen in Millionenhöhe im Raum. Beim Bezirksgericht Kitzbühel wurden laut Gläubigerschutzverband KSV1870 Forderungen von deutlich über 30 Millionen Euro angemeldet, in einem Verfahrensteil ist von insgesamt rund 35,6 Millionen Euro die Rede. Insolvenzverwalter Herbert Matzunski aus Innsbruck erkennt davon nach aktuellem Stand rund 23,1 Millionen Euro an. Grassers Anwalt Thomas Payer rechnet damit, dass „deutlich über 22 Millionen“ Euro formell bestätigt werden.
Zu der sogenannten Prüfungstagsatzung in Kitzbühel erscheint Grasser selbst nicht. Der Ex-Minister sei zur Teilnahme nicht verpflichtet und könne „nichts beitragen“, begründet Payer die Entscheidung. Es handle sich um einen üblichen, eher unspektakulären Termin, der in etwa einer halben Stunde erledigt sein dürfte und in dem ausschließlich die eingebrachten Forderungen behandelt werden. Zehn Gläubiger haben Ansprüche angemeldet, der mit Abstand größte Gläubiger ist die Republik Österreich, die unter anderem rund 12,7 Millionen Euro aus Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren sowie 7,9 Millionen Euro an Steuerforderungen geltend macht.
Zur Masse gehören auch persönliche Vermögenswerte des 57-Jährigen: So wurde eine Uhr Grassers vom Insolvenzverwalter um 25.000 Euro verkauft, zudem ist seine Lebensversicherung aufgelöst worden. In einem weiteren Verfahren in Liechtenstein wird ein Geldwäsche-Komplex geprüft. Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt und ein Schuldenregulierungsverfahren angestrebt; er wollte sich über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen entschulden.
Grasser lebt in Kitzbühel und befindet sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren und einem daran anschließenden, siebenmonatigen Haftaufenthalt in Innsbruck nun im elektronisch überwachten Hausarrest. Er trägt eine Fußfessel und geht derzeit einer Arbeit in der Gamsstadt nach. Der ehemalige FPÖ-Politiker, später der ÖVP nahestehend, war von 2000 bis 2007 Finanzminister. Gemeinsam mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, sowie der gemeinsamen Tochter wohnt er auf einem Anwesen in Kitzbühel.