Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026


Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.

Generationenwechsel im Blick: Seilbahnwirtschaft erhöht Löhne und Lehrlingsentschädigungen

05.04.2026


Die Beschäftigten in der österreichischen Seilbahnwirtschaft können mit Beginn der kommenden Saison mit einem spürbaren Lohnplus rechnen. Für rund 17.000 bis 17.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in etwa 250 Seilbahnunternehmen steigen die Gehälter im Kollektivvertrag im Schnitt um knapp 3,6 Prozent. Der Abschluss liegt damit über der zuletzt ausgewiesenen Inflationsrate von rund 3,1 Prozent. Zusätzlich zur prozentuellen Anhebung wurde ein Sockelbetrag von mindestens 80 Euro vereinbart, der insbesondere niedrigere Einkommen stärker entlasten soll.

Der neue Kollektivvertrag gilt für den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. April 2027 und hebt den Einstiegslohn auf 2.218 Euro brutto pro Monat an. In der Branche, die vor allem in den Tourismusregionen als wichtiger Arbeitgeber gilt und zu saisonalen Spitzenzeiten rund 17.500 Personen beschäftigt, ist der Abschluss auch ein Signal an den Arbeitsmarkt. Die höheren Einstiegsgehälter sollen dazu beitragen, die Attraktivität der Berufe rund um den Seilbahnbetrieb zu erhöhen und Personalengpässen vorzubeugen.

Überdurchschnittlich profitieren Lehrlinge und Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen. Ihre Entgelte steigen um knapp 3,7 Prozent und damit etwas stärker als die durchschnittlichen Erhöhungen. Die zuständige Gewerkschaft vida verweist darauf, dass gut ausgebildete Nachwuchskräfte entscheidend seien, um Sicherheit und Qualität im Seilbahnbetrieb langfristig zu sichern. Angesichts eines sich abzeichnenden Generationenwechsels in vielen Betrieben soll der stärkere Fokus auf Lehrlingsentschädigungen sicherstellen, dass fachliches Know-how und die Bindung an den Beruf erhalten bleiben.

Kajetan Uriach, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft vida in Salzburg, hebt in diesem Zusammenhang sowohl die Bedeutung des Nachwuchses als auch die Stabilität der Sozialpartnerschaft in der Branche hervor. Die Verhandlungen seien von gegenseitigem Respekt geprägt gewesen und hätten gezeigt, dass sich die Sozialpartner in dieser für Österreich wichtigen Tourismus- und Dienstleistungsbranche auf Augenhöhe begegnen. In einem Umfeld wirtschaftlicher Unsicherheiten wird der Abschluss damit auch als Bestätigung gesehen, dass das kollektivvertragliche System in der Seilbahnwirtschaft weiterhin funktioniert und einen Ausgleich zwischen Unternehmensinteressen und Beschäftigtensicherheit ermöglicht.