Schweizer Regierung balanciert Menschenrechte, Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit

05.04.2026


Der Bundesrat schärft die Regeln für die Verantwortung von Grossunternehmen und orientiert sich dabei explizit an neuen, abgeschwächten Vorgaben der Europäischen Union. Kern des Vorhabens ist das Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), das als indirekter Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative dienen soll. Die Initiative selbst lehnt die Landesregierung ab, wie sie bereits im Herbst kommuniziert hat. Die Vorlage befindet sich bis zum 9. Juli in der Vernehmlassung.

Ziel des NUFG ist es nach Angaben des Bundesrats, sicherzustellen, dass grosse Schweizer Unternehmen menschenrechtliche Standards einhalten und Umweltbelange berücksichtigen, ohne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Vorgesehen sind spezifische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt. Erfasst würden die rund dreissig grössten Unternehmen des Landes. Damit beschränkt der Bundesrat den Adressatenkreis im Vergleich zu früheren Debatten deutlich.

Gleichzeitig will die Regierung den Kreis der Firmen verkleinern, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Künftig sollen noch etwa 100 Unternehmen entsprechende Berichte vorlegen müssen, aktuell sind es rund 200. Damit reagiert der Bundesrat auf Befürchtungen aus der Wirtschaft vor übermässiger Regulierung und versucht, Berichtsaufwand und regulatorische Dichte zu reduzieren, während zentrale Transparenzpflichten erhalten bleiben.

Neu gesetzlich verankert werden sollen zudem Haftungsregeln, die Verstösse gegen die vorgesehenen Sorgfaltspflichten sanktionierbar machen. Für die Durchsetzung der Normen plant der Bundesrat eine nationale Aufsicht. Diese Aufgabe soll der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) übertragen werden. Sie würde damit neben ihrer bisherigen Rolle in der Prüfungstätigkeit von Revisionsunternehmen eine zusätzliche Regulierungs- und Kontrollfunktion im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung übernehmen.

Generationenwechsel im Blick: Seilbahnwirtschaft erhöht Löhne und Lehrlingsentschädigungen

05.04.2026


Die Beschäftigten in der österreichischen Seilbahnwirtschaft können mit Beginn der kommenden Saison mit einem spürbaren Lohnplus rechnen. Für rund 17.000 bis 17.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in etwa 250 Seilbahnunternehmen steigen die Gehälter im Kollektivvertrag im Schnitt um knapp 3,6 Prozent. Der Abschluss liegt damit über der zuletzt ausgewiesenen Inflationsrate von rund 3,1 Prozent. Zusätzlich zur prozentuellen Anhebung wurde ein Sockelbetrag von mindestens 80 Euro vereinbart, der insbesondere niedrigere Einkommen stärker entlasten soll.

Der neue Kollektivvertrag gilt für den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. April 2027 und hebt den Einstiegslohn auf 2.218 Euro brutto pro Monat an. In der Branche, die vor allem in den Tourismusregionen als wichtiger Arbeitgeber gilt und zu saisonalen Spitzenzeiten rund 17.500 Personen beschäftigt, ist der Abschluss auch ein Signal an den Arbeitsmarkt. Die höheren Einstiegsgehälter sollen dazu beitragen, die Attraktivität der Berufe rund um den Seilbahnbetrieb zu erhöhen und Personalengpässen vorzubeugen.

Überdurchschnittlich profitieren Lehrlinge und Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen. Ihre Entgelte steigen um knapp 3,7 Prozent und damit etwas stärker als die durchschnittlichen Erhöhungen. Die zuständige Gewerkschaft vida verweist darauf, dass gut ausgebildete Nachwuchskräfte entscheidend seien, um Sicherheit und Qualität im Seilbahnbetrieb langfristig zu sichern. Angesichts eines sich abzeichnenden Generationenwechsels in vielen Betrieben soll der stärkere Fokus auf Lehrlingsentschädigungen sicherstellen, dass fachliches Know-how und die Bindung an den Beruf erhalten bleiben.

Kajetan Uriach, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft vida in Salzburg, hebt in diesem Zusammenhang sowohl die Bedeutung des Nachwuchses als auch die Stabilität der Sozialpartnerschaft in der Branche hervor. Die Verhandlungen seien von gegenseitigem Respekt geprägt gewesen und hätten gezeigt, dass sich die Sozialpartner in dieser für Österreich wichtigen Tourismus- und Dienstleistungsbranche auf Augenhöhe begegnen. In einem Umfeld wirtschaftlicher Unsicherheiten wird der Abschluss damit auch als Bestätigung gesehen, dass das kollektivvertragliche System in der Seilbahnwirtschaft weiterhin funktioniert und einen Ausgleich zwischen Unternehmensinteressen und Beschäftigtensicherheit ermöglicht.