
Das traditionsreiche Sommernachtskonzert der Wiener Philharmoniker vor Schloss Schönbrunn ist für Juni 2026 gesichert – allerdings mit deutlich reduzierter Unterstützung durch die Stadt. Wien steuert heuer 100.000 Euro bei, nach 250.000 Euro im Vorjahr. Das kostenlos zugängliche Freiluftkonzert gilt als größtes Klassik-Event der Stadt und zieht regelmäßig mehr als 50.000 Besucherinnen und Besucher in den Schlosspark. Für 2026 ist der Termin mit 19. Juni bereits fixiert, inhaltliche Details wollen die Philharmoniker bis Mitte April bekanntgeben.
Die Zukunft der Veranstaltung war zwischenzeitlich unklar gewesen. Nach der Ende des Vorjahres kommunizierten Kürzung der Stadtsubvention hatte Philharmoniker-Vorstand Daniel Froschauer die Durchführung des Konzerts als „ungewiss“ bezeichnet. Im Jahr davor entsprachen die 250.000 Euro der Stadt etwa zwölf Prozent der Gesamtkosten von rund zwei Millionen Euro. Den größten Anteil tragen private Sponsoren, zusätzlich fließen Mittel des Bundes. Wie die nun geringere Fördersumme kompensiert wird und ob es qualitative oder organisatorische Abstriche geben muss, ist laut einem Bericht des „Standard“ offen.
Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) positioniert die Entscheidung als Signal kulturpolitischer Verlässlichkeit trotz angespannter Rahmenbedingungen. „Gerade auch in weltwirtschaftlich herausfordernden Zeiten steht Wien zu seiner Kulturszene“, wird er zitiert. Möglich sei die Unterstützung durch „vorausschauende Wirtschaftspolitik und umsichtige Konsolidierung“ außerhalb des laufenden Kulturbudgets. Kunst und Kultur seien in Wien kein Eliteprogramm, sondern für alle zugänglich – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten. Der freie Eintritt zum Sommernachtskonzert bleibt deshalb zentraler Bestandteil des Formats.
Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler (SPÖ) ordnet die Veranstaltung in eine Reihe weiterer publikumsträchtiger Großevents ein, die nicht direkt aus dem Kulturbudget bestritten werden, darunter das Filmfestival am Rathausplatz und das Wienliebe-Festival. Sie hatte die ursprüngliche Kürzung der Subvention als „nicht schön, aber verkraftbar“ bezeichnet. Dass nun doch wieder Geld aus der Stadt fließt – wenn auch in geringerem Umfang als bisher –, sichert der Kulturmetropole ein international beachtetes Schaufenster. Für die Wiener Philharmoniker bleibt das Sommernachtskonzert ein symbolträchtiger Termin, bei dem Wien seine Rolle als Welthauptstadt der Musik vor großem Live-Publikum und weltweiter Fernsehkulisse behaupten will.

In Wien treten mit 1. April neue Regeln für Mieterhöhungen in Kraft, die den Spielraum für Vermieter deutlich einschränken sollen. Auf Basis der vom Bund beschlossenen Mietpreisbremse dürfen Mietzinse in vielen Verträgen heuer erstmals wieder angehoben werden – allerdings nur innerhalb klar vorgegebener Grenzen. Die Stadt reagiert darauf mit einem erweiterten Service: Die städtische Mieterhilfe bietet eine kostenlose Prüfung der vorgeschriebenen Erhöhungen an.
Laut der neuen Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) sind Aufschläge nur in begrenzter Höhe zulässig. Für die meisten Altbauwohnungen sowie für Gemeindebauwohnungen ist eine Anhebung von maximal 1 Prozent erlaubt. Im frei vermieteten Segment liegt der zulässige Rahmen bei höchstens 3,3 Prozent. Der Wert für den freien Mietmarkt errechnet sich aus der Inflation, die nach den Vorgaben aber nur teilweise weitergegeben werden darf.
Die Stadt rechnet damit, dass die neuen Bestimmungen zu Unsicherheiten führen könnten – sowohl auf Seiten der Mieter als auch der Vermieter. Hanel-Torsch verweist darauf, dass es in der Folge zu unzulässigen Mieterhöhungen kommen kann. Die Mieterhilfe soll hier als Kontrollinstanz fungieren und prüfen, ob die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden. Mieterhöhungen sind grundsätzlich höchstens einmal jährlich gestattet und im Jahr 2026 frühestens wieder ab April möglich.
Voraussetzung für jede Erhöhung ist eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag. Ohne eine solche Vereinbarung sind Mietzinsanpassungen rechtlich nicht zulässig. Parallel dazu ändern sich auch die Regeln für befristete Verträge: Ist der Vermieter ein Unternehmer, müssen neue befristete Mietverträge künftig grundsätzlich auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen oder verlängert werden. Wird eine kürzere Dauer vereinbart, bleibt der Mietvertrag zwar gültig, die verkürzte Befristung ist aber rechtlich nicht durchsetzbar.