Neue Regeln zur Datenbeschlagnahme belasten Ermittler in Wien

26.03.2026


Die Staatsanwaltschaft Wien verzeichnet einen markanten Anstieg ihrer Arbeitslast: 86.000 Verfahren mit landesgerichtlicher Zuständigkeit hat die Behörde im Jahr 2025 geführt, darunter auch Verfahren gegen unbekannte Täter. Das entspricht einem Plus von acht Prozent gegenüber 2024, als 80.000 Akten anfielen; 2023 waren es noch 69.300. Parallel dazu beobachtet die Behörde eine Zunahme bei Jugendverfahren, wie die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Michaela Obenaus, bei der Präsentation der Jahresbilanz hervorhob.

Der deutliche Verfahrenszuwachs wird laut Obenaus vor allem durch mehr Anzeigen, mehr Eingaben und mehr Rechtshilfeersuchen getrieben. Trotz dieser Steigerung blieb die personelle Ausstattung unverändert: Nach wie vor stehen 111 staatsanwaltschaftliche Planstellen zur Verfügung. Im bundesweiten Vergleich ist die Wiener Behörde besonders stark gefordert – 37 Prozent des gesamten österreichischen Verfahrensvolumens entfallen auf die Staatsanwaltschaft Wien.

Kritik übte Obenaus an den seit rund einem Jahr geltenden neuen Bestimmungen zur Datenbeschlagnahme, der sogenannten „Handysicherstellung neu“. Für den Zugriff auf Mobiltelefone und andere Datenträger ist nun eine richterliche Bewilligung erforderlich. Zudem muss die staatsanwaltschaftliche Anordnung bereits eine präzise Eingrenzung der betroffenen Datenkategorien, der relevanten Zeiträume und des konkreten Ermittlungszwecks enthalten, um den Schutz der Privatsphäre zu stärken.

Genau diese Detailanforderungen sorgen aus Sicht der Wiener Ermittler für zusätzliche Hürden. In der Frühphase eines Verfahrens sei das gesamte Ausmaß möglicher Straftaten häufig noch unklar, argumentiert Obenaus. Gleichzeitig seien Kommunikationsdaten und andere elektronische Spuren in vielen Verfahren zentral für die Aufklärung. Die neuen Regelungen bedeuteten daher einen erhöhten administrativen Aufwand und könnten zu Verzögerungen in Ermittlungen führen, während die ohnehin hohe Arbeitslast der Behörde weiter steigt.

Schweizer Franken dominiert verbliebene Fremdwährungskredite in Österreich

11.06.2026


Der österreichische Markt für Fremdwährungskredite an private Haushalte ist nahezu ausgetrocknet. Laut aktueller Erhebung der Finanzmarktaufsicht (FMA) sank das wechselkursbereinigte Volumen im ersten Quartal 2026 um weitere 4,0 Prozent auf 5,09 Milliarden Euro. Damit entfallen nur noch 2,8 Prozent aller Kredite an private Haushalte auf Finanzierungen in Fremdwährung. Vor rund zwei Jahrzehnten zählte dieses Segment noch zu den Wachstumstreibern im Kreditgeschäft der Banken.

Auslöser für den Rückzug war der von der FMA im Herbst 2008 verhängte Neuvergabestopp für Fremdwährungskredite. Seit damals ist das Volumen dieser Kredite wechselkursbereinigt um 44,4 Milliarden Euro oder 92 Prozent geschrumpft. Auf dem Höhepunkt des Booms im Jahr 2006 waren nach FMA-Angaben fast ein Drittel (32 Prozent) aller aushaftenden Haushaltskredite in Fremdwährung denominiert. In der Finanzkrise 2008 entwickelte sich diese Konzentration zu einem Risiko für den gesamten österreichischen Bankensektor.

Heute bestehen praktisch alle verbliebenen Fremdwährungskredite – 99,1 Prozent – in Schweizer Franken, der Rest entfällt nahezu vollständig auf Kredite in japanischen Yen. Damit bleibt für Kreditnehmer das Wechselkursrisiko zentral. Der Schweizer Franken notierte im ersten Quartal 2026 im Durchschnitt bei rund 0,9194 je Euro; seit 2008 hat er gegenüber der Gemeinschaftswährung um etwa 80 Prozent aufgewertet. Diese deutliche Aufwertung hat in der Vergangenheit die Schuldenlast vieler Kreditnehmer erhöht, die ursprünglich auf Zinsvorteile gesetzt hatten.

Die FMA geht davon aus, dass der überwiegende Teil der noch aushaftenden Fremdwährungskredite zwischen 2029 und 2033 endfällig wird. Die Aufsicht fordert Banken auf, proaktiv zumindest einmal jährlich das Gespräch mit betroffenen Kundinnen und Kunden zu suchen. Kreditnehmer wiederum sollten diese Angebote nachdrücklich wahrnehmen, um rechtzeitig Optionen zur Risikobegrenzung – etwa Laufzeit- oder Strukturänderungen – zu prüfen. Damit könnte der lange, bereits seit der Finanzkrise laufende Abbau der Fremdwährungsengagements in den kommenden Jahren geordnet zu Ende geführt werden.