
In Baden-Württemberg haben sich Grüne und CDU nach wochenlangen Sondierungen auf die Aufnahme formeller Koalitionsverhandlungen verständigt. Aus Parteikreisen verlautete, die Spitzen beider Parteien hätten nach mehreren Runden vertraulicher Gespräche den Durchbruch erzielt. Zuvor hatte der Südwestrundfunk über die Einigung berichtet. Die beiden Parteien regieren das Land bereits seit 2016 gemeinsam und bereiten nun die Neuauflage ihres Bündnisses vor.
Bei der Landtagswahl am 8. März waren die Grünen mit 30,2 Prozent knapp vor der CDU mit 29,7 Prozent gelandet. Im neuen Landtag verfügen beide Parteien dennoch jeweils über 56 Mandate – eine seltene Pattsituation, die die Spielräume für alternative Mehrheiten erheblich einschränkt. Eine Fortsetzung der grün-schwarzen Koalition gilt deshalb derzeit als einzige realistische Option für die Regierungsbildung. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen die übrigen im Landtag vertretenen Parteien aus.
Die Sondierungsgespräche hatten sich zuletzt in die Länge gezogen. Nach der vierten offiziellen Runde stagnierten die Beratungen, während in Medienberichten von Auseinandersetzungen über die künftige Machtverteilung die Rede war. Im Raum standen Fragen nach der Zahl und dem Zuschnitt der Ministerien sowie der Besetzung zentraler Posten. Solche Personal- und Zuschnittsfragen werden traditionell erst in den nun folgenden Koalitionsverhandlungen verbindlich geregelt, die in der Regel von Fachpolitikern in themenspezifischen Arbeitsgruppen geführt werden.
Formell muss vor dem Start der Verhandlungen noch die CDU-Landesspitze grünes Licht geben. Parteichef Manuel Hagel hat angekündigt, die Entscheidung über die Aufnahme von Koalitionsgesprächen im Landesvorstand gemeinsam zu treffen. Der daraus hervorgehende Koalitionsvertrag soll detailliert festlegen, welche Projekte die Partner in den kommenden fünf Jahren umsetzen wollen. Verfassungsrechtlich besteht kein unmittelbarer Zeitdruck: Spätestens drei Monate nach der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags, die für den 12. Mai vorgesehen ist, muss eine Regierung gebildet und bestätigt sein. In der Vergangenheit verlief die Regierungsbildung im Südwesten allerdings meist schneller.

Am 14. April tritt das Privatkonkursverfahren von Karl-Heinz Grasser in eine entscheidende Phase. An diesem Tag findet am Bezirksgericht Kitzbühel die sogenannte Prüfungstagssatzung statt, bei der die im Verfahren angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft und anerkannt werden. Für den ehemaligen Finanzminister (FPÖ, später ÖVP-nah) wäre es der erste öffentliche Auftritt seit seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren und dem anschließenden Haftaufenthalt. Laut Einträgen in der Ediktsdatei des Justizministeriums und Angaben des Gläubigerschutzverbands KSV1870 wurden im Zusammenhang mit dem Privatkonkurs weit über 30 Mio. Euro an Forderungen angemeldet.
Der KSV1870 rechnet damit, dass "deutlich über 22 Mio." Euro davon letztlich anerkannt werden. Insgesamt haben zehn Gläubiger Forderungen gegen den 57-Jährigen eingebracht, wobei die Republik Österreich als Hauptgläubiger auftritt. Bekannt ist, dass die Republik rund 12,7 Mio. Euro aus Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren geltend macht und das Finanzamt weitere 7,9 Mio. Euro an Steuerforderungen eingefordert hat. Weitere Forderungen resultieren unter anderem aus Beratungs- und Steuerleistungen; sie summieren sich zu dem Gesamtvolumen von über 30 Mio. Euro.
Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt und ein Schuldenregulierungsverfahren angestrebt. Geplant war eine Entschuldung über eine Barquote von 3 Prozent, die innerhalb von zwei Wochen geleistet werden sollte. Eine dafür zunächst im August angesetzte Prüfungstagssatzung war kurzfristig abberaumt worden, nun wurde der Termin auf Mitte April festgelegt. Trotz der hohen Summen äußerte sich der KSV1870 anerkennend über Grassers Verhalten im laufenden Verfahren.
Für den früheren Finanzminister besteht keine Pflicht, bei der nicht-öffentlichen Verhandlung persönlich zu erscheinen; er kann sich von seinen Rechtsvertretern vertreten lassen. Der Gläubigerschutzverband geht jedoch eher davon aus, dass Grasser selbst in Kitzbühel anwesend sein wird. Der ehemalige Kärntner Landeshauptmannstellvertreter, der von 2000 bis 2007 das Finanzressort der Bundesregierung leitete, war Anfang Jänner nach sieben Monaten aus der Justizanstalt Innsbruck entlassen und in elektronisch überwachten Hausarrest überstellt worden. Er lebt mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter auf einem Anwesen in Kitzbühel und geht – wie für Personen im Hausarrest vorgeschrieben – einer Beschäftigung nach; laut APA-Informationen arbeitet er derzeit bei einem Unternehmen vor Ort.