
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht ein ungewöhnlicher Eigentumsstreit im Mittelpunkt: Ein umfangreiches Familienarchiv aus der NS-Zeit, das die Verfolgung der Zeugen Jehovas dokumentiert, sorgt seit Jahren für Konflikte zwischen der Glaubensgemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland. Kernfrage ist, ob die Zeugen Jehovas als wahrer Rechtsnachfolgerin der früheren Eigentümerin das Archiv zurückerhalten sollen, das derzeit im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden liegt.
Im Zentrum des Falls steht die 13-köpfige Familie Kusserow aus Bad Lippspringe in Nordrhein-Westfalen. Die älteste Tochter, Annemarie Kusserow, hielt von der Machtübernahme der Nationalsozialisten bis zu ihrer eigenen Verhaftung im Oktober 1944 die Verfolgung ihrer Familie fest. Sie sammelte Bilder, Briefe, Haftbefehle, Todesurteile und Abschiedsbriefe und pflegte das Archiv auch nach dem Krieg weiter. Zwei ihrer Brüder wurden hingerichtet, weil sie aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerten.
Nach dem Tod Annemarie Kusserows im Jahr 2005 verkaufte ihr Bruder das Archiv mit mehr als 1.000 Dokumenten an den deutschen Staat. Teile des Bestands werden seither im Dresdner Militärhistorischen Museum gezeigt, der Großteil lagert im Depot. Die Zeugen Jehovas verweisen darauf, dass Kusserow ihr Erbe der Wachturm-Gesellschaft vermacht habe und sehen den Verkauf daher als unrechtmäßig an. Wie die Unterlagen nach dem Tod der über 90-Jährigen in die Verfügungsgewalt des Bruders gelangten, ist nach Darstellung des Gerichts bislang ungeklärt.
In Karlsruhe klagt ein Verein der Zeugen Jehovas auf Herausgabe der Dokumente gegen die Bundesrepublik. Der BGH prüft nun, ob der Glaubensgemeinschaft ein Herausgabeanspruch zusteht oder ob der Bund sich auf den Erwerb vom Bruder als wirksame Rechtsgrundlage berufen kann. Zugleich wirbt das höchste deutsche Zivilgericht laut Verfahrensbeteiligten für eine gütliche Einigung. Hintergrund ist der doppelte Charakter des Archivs: Es gilt als einzigartiges Zeugnis der Verfolgung von Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus, zugleich beanspruchen sowohl der Staat als auch die Glaubensgemeinschaft, für die Bewahrung und Zugänglichkeit des Materials verantwortlich zu sein.

Die gesetzlich festgeschriebenen Zulagen für freigestellte Personalvertreter im öffentlichen Dienst sorgen weiter für politischen Streit. Eine aktuelle Anfragebeantwortung der Salzburger Landesregierung bestätigt einen massiven Anstieg der Zahlungen, insbesondere bei Landeslehrern. Demnach steigt die monatliche Zulage für teilweise freigestellte Lehrer-Personalvertreter von bisher maximal 846 Euro auf künftig über 3.400 Euro. Für das Land Salzburg bedeutet das eine Verelfachung der jährlichen Ausgaben – von rund 22.000 auf etwa 229.000 Euro.
Zusätzlich belastet eine rückwirkende Anwendung der neuen Regelung das Landesbudget. Die Zulagen gelten ab 2023, wodurch allein in Salzburg verpflichtende Nachzahlungen von rund 642.644 bis rund 650.000 Euro anfallen. Der Bildungssprecher der Salzburger Grünen, Simon Heilig-Hofbauer, spricht angesichts des angespannten Budgets von einer erheblichen Zusatzbelastung und stellt die Frage, wo die Landesregierung die notwendigen Mittel aufbringen soll.
Politisch brisant ist der Kontext des Nationalratsbeschlusses vom Dezember, mit dem die höheren Zulagen beschlossen wurden. Im selben Paket wurde eine zuvor fixierte Lohnerhöhung für alle öffentlich Bediensteten verschoben. Zustimmung kam von allen Parlamentsparteien mit Ausnahme der FPÖ. Die stellvertretende Klubobfrau und Bildungssprecherin der Grünen, Sigrid Maurer, kritisiert, dass Lehrerinnen und Lehrer auf die versprochene Gehaltserhöhung verzichten müssten, während Personalvertreter-Zulagen von knapp 850 auf mehr als 3.400 Euro im Monat steigen. Sie bezeichnet das als „absurd“ und vermutet einen Abtausch mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.
Diese Darstellung wird von Regierungsseite und Gewerkschaft jedoch deutlich zurückgewiesen. Aus dem Bundeskanzleramt beziehungsweise dem Büro des für den öffentlichen Dienst zuständigen Staatssekretärs Alexander Pröll (ÖVP) wird ein Zusammenhang zwischen der Verschiebung der Gehaltserhöhung und der Zulagenerhöhung bestritten. Auch GÖD-Chef Eckehard Quin sowie die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst weisen den Vorwurf zurück, sich den Gehaltsabschluss mit höheren Zulagen „abkaufen“ gelassen zu haben. Damit steht Aussage gegen Aussage – während die konkreten Mehrkosten auf Landesebene, wie in Salzburg, nun erstmals sichtbar werden und weiteren politischen Druck erzeugen.