Cham Swiss Properties: Mehr Aktien, mehr Einfluss auf Bredella

10.06.2026


Cham Swiss Properties AG hat den nächsten Schritt zur vollständigen Übernahme der Bredella Beteiligungen AG vollzogen. Das in Cham (ZG) ansässige Immobilienunternehmen schuf im Rahmen einer Kapitalerhöhung 1'427'668 neue Namenaktien aus dem bestehenden Kapitalband, die inzwischen im Handelsregister eingetragen sind. Hintergrund ist eine am 4. Juni 2026 angekündigte Transaktion, mit der Cham Swiss Properties sämtliche Minderheitsanteile an der Bredella Beteiligungen AG im Weg eines Aktientauschs erwerben will.

Mit der Ausgabe der neuen Papiere steigt die Zahl der ausstehenden Namenaktien um 3,0% auf neu 48'906'622. Die Handelszulassung der zusätzlichen Titel an der SIX Swiss Exchange erfolgt am heutigen Tag. Der eigentliche Aktientausch zum Erwerb der verbleibenden Bredella-Anteile soll den Angaben zufolge innerhalb der kommenden zehn Tage abgeschlossen werden.

Cham Swiss Properties war 2025 aus der Fusion der Ina Invest AG und der Cham Group AG hervorgegangen und zählt nach eigenen Angaben zu den Eigentümern eines der hochwertigsten Immobilienportfolios in der Schweiz. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Wohn- und Arbeitsräumen an zentralen Lagen mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Das bestehende Portfolio beläuft sich derzeit auf rund 1,7 Milliarden Schweizer Franken. Nach Fertigstellung der laufenden Projekte rechnet die Gesellschaft mit einem Ausbau der Portfoliogrösse auf etwa 3 Milliarden Franken und jährlichen Mieteinnahmen von über 100 Millionen Franken.

Rund 70 Mitarbeitende decken laut Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette des Immobilienzyklus ab – von der Entwicklung über die Realisierung bis zum Betrieb. Cham Swiss Properties ist an der SIX Swiss Exchange kotiert; die Aktie wird unter dem Tickerkürzel CHAM und der Valorennummer CH0524026959 gehandelt. Mit der nun eingeleiteten vollständigen Integration der Bredella Beteiligungen AG stärkt der Konzern seine Struktur und setzt den eingeschlagenen Wachstumspfad im Schweizer Immobilienmarkt fort.

Klimarisiko im Job: AK verlangt klare Stoppschwellen für Arbeiten bei großer Hitze

10.06.2026


Angesichts häufiger und längerer Hitzeperioden verschärft sich in Österreich die Debatte um den Schutz von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die Arbeiterkammer (AK) fordert verbindliche gesetzliche Grenzen für Arbeit bei hohen Temperaturen und ein klar geregeltes „Hitzefrei“. Hintergrund ist eine neue Studie der Medizinischen Universität Wien im Auftrag der AK, die erstmals umfassende Richtwerte für maximale Arbeitszeiten und notwendige Pausen unter Hitzebelastung vorlegt. Laut AK sind rund 400.000 Menschen im Land regelmäßig im Freien tätig – etwa auf Baustellen oder im Verkehrs- und Kommunalbereich – und damit besonders betroffen.

Die von Umweltmediziner Hans-Peter Hutter geleitete Untersuchung basiert auf mehr als 17.000 Einzelberechnungen. Sie verknüpft die Hitzewarnstufen der GeoSphere Austria mit der jeweiligen physischen Belastung am Arbeitsplatz. Das daraus abgeleitete Modell soll zeigen, wie lange unter bestimmten klimatischen Bedingungen noch sicher gearbeitet werden kann und wann zwingend Entwärmungsphasen nötig sind. Bereits ab 27 Grad Lufttemperatur sinkt demnach die geistige Leistungsfähigkeit, ab 30 Grad steigt das Unfallrisiko um 7 Prozent. Wird eine Körperkerntemperatur von 38,5 Grad erreicht, müsse die Arbeit nach Ansicht der Mediziner ausnahmslos unterbrochen werden.

Die Autoren der Studie warnen ausdrücklich davor, Hitzeschutz nur an der Lufttemperatur zu orientieren. Entscheidend seien auch Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Strahlungswärme, die Art und Schwere der Tätigkeit sowie die getragene Kleidung. In der Praxis bedeutet das: Zwei Arbeitsplätze mit derselben Temperatur können ein völlig unterschiedliches Gesundheitsrisiko darstellen. Für die AK liefert das Modell damit die Grundlage, um politisch für konkrete Grenzwerte zu argumentieren – abhängig von der tatsächlichen Belastung und nicht nur vom Thermometer.

Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, spricht von einem „wichtigen Erfolg“ mit Blick auf die neue Hitzeschutzverordnung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Gefordert werden gesetzlich verankerte Belastungsgrenzen, die bei Gesundheitsgefährdung zu einem echten Hitzefrei führen – inklusive bezahlter Entwärmungspausen. Neben klaren Stoppschwellen für Arbeiten im Freien dringt die AK gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) zudem auf verbindliche Vorgaben für Innenräume. Es dürfe nicht sein, so Stilling, dass Beschäftigte krank werden, weil es keine klaren gesetzlichen Grenzen gibt. Betriebe müssten verpflichtet werden, die vorliegenden medizinischen Erkenntnisse umzusetzen; systematische Kontrollen durch die Arbeitsinspektion sollen die Einhaltung sicherstellen.