Auslieferstopp von SalzburgMilch verschärft Finanzlage von QimiQ

09.04.2026


Die auf Sahnebasis-Produkte spezialisierte QimiQ Handels GmbH mit Sitz in Hof bei Salzburg ist insolvent und versucht sich in einem gerichtlichen Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung zu stabilisieren. Das Landesgericht Salzburg eröffnete am Dienstag das Verfahren über das Vermögen des Unternehmens, das seine Verbindlichkeiten vorläufig mit rund 8,66 Millionen Euro angibt. Laut den Gläubigerschutzverbänden KSV1870, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) und Creditreform sind insgesamt 159 Gläubiger betroffen. Die Passiva stehen einem Gesamtbuchwert des Anlagevermögens von etwa 1,38 Millionen Euro gegenüber, der geschätzte Liquidationswert liegt mit 130.500 Euro jedoch deutlich darunter.

QimiQ vertreibt seit rund 25 Jahren natürliche, fettarme Sahnebasis-Produkte zum Kochen und Backen sowie eine vegane Alternative. Die Produkte sind sowohl im Lebensmittelhandel gelistet als auch in der Lebensmittelindustrie im Einsatz, wo sie an Produktionsbetriebe geliefert werden. Vom Ausfall betroffen sind neben dem Geschäftsführer nur zwei weitere Dienstnehmer, was die Struktur des Unternehmens als schlank und stark produktorientiert erscheinen lässt. Nach Angaben der Gesellschaft reicht das Leistungsangebot von der Rezepturentwicklung bis hin zu kompletten Foodkonzepten für gewerbliche Kunden.

Als Hauptursache für die Insolvenz nennt die Schuldnerin kräftige Milchpreissteigerungen im Zeitraum Juli bis Dezember 2025. Diese hätten die Produktionskosten um rund 15 Prozent erhöht, konnten aber nur zeitverzögert an den Handel weitergegeben werden, was die Margen belastete. Zusätzlich erschwerten nicht realisierte Warenfinanzierungen und Rahmenkredite die Lage, während verspätete Zahlungseingänge internationaler Großkunden zu Engpässen im Cashflow führten. Anfang 2026 verhängte zudem die SalzburgMilch GmbH einen Auslieferstopp, wodurch Waren nicht verfügbar waren und Umsätze ausblieben; intensive Verhandlungen, auch über eine mögliche Beteiligung, scheiterten laut QimiQ im März 2026 endgültig.

Der kumulierte Effekt aus höheren Kosten, ausgefallenen Finanzierungen und blockierten Lieferbeziehungen führte nach Unternehmensangaben zu einem dauerhaften Liquiditätsmangel, der schließlich in Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung mündete. Trotz der angespannten Kennzahlen strebt QimiQ die Fortführung des Betriebs im Rahmen des Sanierungsverfahrens an. Das Unternehmen verweist darauf, dass der Milchpreis inzwischen wieder gesunken sei, was die Kostenseite perspektivisch entlaste. Ob der Traditionsanbieter von Sahnebasis-Produkten und veganen Alternativen damit eine tragfähige Sanierungslösung erzielen kann, wird wesentlich von der Zustimmung der Gläubiger und der weiteren Marktentwicklung abhängen.

ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026


Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.