Deutsche Synchronsprecherinnen und -sprecher erhöhen den Druck auf Streaminganbieter wie Netflix. Hintergrund sind neue Vertragsklauseln, die es erlauben sollen, bereits aufgezeichnete Stimmen für das Training von Systemen mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu nutzen. Nach Angaben des Verbands Deutscher Sprecher:innen (VDS) lehnen viele Künstler diese Regelungen ab und verweigern ihre Unterschrift – mit der Folge, dass erste Synchronproduktionen ins Stocken geraten.
Im Zentrum der Kritik steht die Verknüpfung von Engagement und Zustimmung zur KI-Nutzung. „Ich bin nicht bereit, das Training einer Künstlichen Intelligenz zu unterstützen“, sagte Natascha Geisler, deutsche Stimme von Jennifer Lopez, der Deutschen Presse-Agentur. Sie habe eine aktuelle Synchronarbeit für Lopez wegen der Netflix-Vertragsbedingungen abgesagt. Bei den neuen Verträgen gebe es nach ihrer Darstellung keine Möglichkeit, der Nutzung der eigenen Stimme für KI-Training zu widersprechen; die Zustimmung sei Voraussetzung für einen Auftrag.
Zusätzlichen Zündstoff liefert die Frage der Vergütung. Geisler moniert, in den Netflix-Verträgen sei „an keiner Stelle schriftlich festgehalten, dass für das KI-Training eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist“. Beim Training würden sämtliche Facetten von Schauspiel und Intonation erfasst, damit KI-Systeme lernen können, unterschiedliche Emotionen zu imitieren. Sie wolle weder „Datenfutter“ sein noch dazu beitragen, dass ihr Berufsstand perspektivisch ersetzt werden könne, sagte die Sprecherin.
Der VDS, der ein Treffen in München mit prominenten deutschen Stimmen unter anderem von Tom Cruise, Renée Zellweger, Cameron Diaz und SpongeBob mitorganisiert hat, drängt auf klare gesetzliche Regeln für den Einsatz von KI in der Branche. Nur eine Regulierung könne aus Sicht des Verbands eine unkontrollierte und illegale Nutzung von Stimmen verhindern und die Qualität menschengemachter Kunstwerke sichern. Netflix verweist unterdessen laut einer Unternehmenssprecherin darauf, dass der Einsatz von KI im Einklang mit geltendem Recht erfolge und beruft sich auf Vereinbarungen, die der Konzern im vergangenen Sommer gemeinsam mit dem Bundesverband Schauspiel getroffen habe.

Spar hat seine Position als größter Lebensmittelhändler Österreichs im vergangenen Jahr weiter ausgebaut. Der Verkaufsumsatz der Supermarktsparte im Inland stieg um 4,2 Prozent auf 10,8 Milliarden Euro. Der Marktanteil des Handelskonzerns kletterte auf 36,8 Prozent und liegt damit klar vor Rewe mit 32,3 Prozent, wie das Fachmagazin „Key Account“ unter Verweis auf NielsenIQ-Daten berichtete. Auf die Diskonter Hofer und Lidl entfiel ein gemeinsamer Marktanteil von 25,5 Prozent.
Wesentlicher Wachstumstreiber waren die Eigenmarken des Konzerns. Besonders die Discount-Linie „S-Budget“ legte kräftig zu und verzeichnete ein Umsatzplus von 8 Prozent. Insgesamt konnte Spar damit den Abstand zu seinen Mitbewerbern weiter vergrößern. Der Konzern rechnet zudem mit einem zusätzlichen Marktanteilszuwachs von rund 0,2 Prozentpunkten durch die Übernahme von 25 Filialen der Kette Unimarkt. Seit der kartellrechtlichen Freigabe Ende Jänner werden 20 dieser Standorte von selbstständigen Spar-Kaufleuten, fünf direkt von der Spar AG betrieben.
Auf der Ergebnissseite wirkten allerdings mehrere Faktoren dämpfend. Die seit Längerem defizitäre Sporthandelskette Hervis belastete das Konzernergebnis, ehe sie im Jänner verkauft wurde. Zusätzlich drückten Sondersteuern in Ungarn, einem der Auslandsmärkte des Unternehmens, auf die Profitabilität. Spar verweist darauf, dass die Ergebnismarge vor Steuern (EBT) unter 2 Prozent liege und damit deutlich unter jenen großer Industriekonzerne.
Vor diesem Hintergrund kritisierte Spar-Chef Hans K. Reisch eine aus seiner Sicht einseitige Fokussierung der öffentlichen Debatte auf die Handelspreise. Man ärgere sich insbesondere über multinationale Lieferantenkonzerne mit zweistelligen operativen Gewinnmargen, sagte er. Reisch betonte wiederholt, Spar verfüge gegenüber internationalen Markenherstellern wie Procter & Gamble, Johnson & Johnson oder Nestlé über keine Marktmacht. Die von der Politik diskutierten und teilweise umgesetzten Maßnahmen im Bereich Lebensmittelpreise – darunter eine stärkere Grundpreisauszeichnung und Hinweise auf „Shrinkflation“ – ändern an dieser Konstellation aus Sicht des Unternehmens nur begrenzt etwas.